Der Kanton Bern will die Talentförderung im Sport und im musischen Bereich stärken. Besonders Begabte sollen Zugang zu passenden Förderangeboten haben. Im musischen Bereich (Musik, Tanz, Gestalten etc.) vergibt eine kantonale Fachkommission im Frühling 2022 zum ersten Mal Talentkarten.
Die Talentkarte im musischen Bereich ist eine Bestätigung dafür, dass Schülerinnen und Schüler in ihrem Bereich ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen, sich besonders engagieren und systematisch gefördert werden.
Auf der lnternetseite www.bernertalent.ch melden sich die Schülerinnen und Schüler an und beantragen damit eine Talentkarte.
Anträge für den Status «Berner Talent» erfolgen laut dieser Website per E-Mail an kunst.bernertalent@be.ch.
Schülerinnen und Schüler, welche besondere Förderprogramme im Bereich Musik belegen und im Besitz einer Talentkarte Musik sind können in Absprache mit den zuständigen Schulleitungen Dispensationen vom obligatorischen Schulunterricht erhalten.
Bei Besuch eines schulischen Talentförderprogramms: Auf Volksschulstufe muss die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und der Talentförderung mit dieser Lösung wesentlich besser sein. Frist für das Einreichen des Antrags: 15. Februar
An der Volksschule: Dispensationen, wenn du kein schulisches Talentförderprogramm besuchst (dazu benötigst du den Status «Berner Talent». Anschliessend musst du bei deiner Schulleitung ein Dispensationsgesuch einreichen). Es gilt keine Frist für das Einreichen des Antrags. Damit deine Schule planen kann, solltest du den Antrag jedoch möglichst frühzeitig einreichen.
Auf der Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachmittelschulen): An den Gymnasien und Fachmittelschulen gibt es verschiedene Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Förderung besonderer Begabungen in den Bereichen Sport, Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz
Bei Besuch eines Begabtenförderprogramms
Dispensationen, Unterstützung durch Coach bzw. Koordinator/in der Schule
Über eine Aufnahme in ein Begabtenförderungsprogramm oder über die Bewilligung von allenfalls benötigten einzelnen weiteren Massnahmen (z.B. Dispensationen) entscheidet die Schulleitung.
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